Bedingungen für die Miete von Lasergeräten im Abo (zugleich Mietvertrag) · RAYMOVE GmbH
Stand: 1. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Verhältnis zu den AGB
(1) Diese Abobedingungen gelten für alle Verträge über die Miete von Lasergeräten (nachfolgend „Laser“ oder „Gerät“), die Sie („Kunde“) mit der RAYMOVE GmbH, Rohrfeldgasse 11, 2500 Baden, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Wiener Neustadt unter FN 567158g, UID-Nr. ATU81392048 (nachfolgend „RAYMOVE“), im Abo-Modell abschließen.
(2) Diese Abobedingungen sind zugleich der Mietvertrag zwischen RAYMOVE und dem Kunden. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RAYMOVE, Teil A (B2B), abrufbar unter raymove.com/agb. Bei Widersprüchen zwischen diesen Abobedingungen und den AGB gehen für das Abo- bzw. Mietverhältnis diese Abobedingungen vor.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn RAYMOVE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Wer mieten darf
(1) Die Laser sind ausschließlich für veterinärmedizinisches Fachpersonal bestimmt, insbesondere für Tierärztinnen und Tierärzte, Tierphysiotherapeutinnen und -therapeuten, Tierheilpraktikerinnen und -praktiker, Studierende und Auszubildende dieser Berufe sowie Ausbildungsinstitute.
(2) Der Kunde schließt den Vertrag ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 1 UGB zu beruflichen bzw. unternehmerischen Zwecken. Ein Vertragsschluss durch Verbraucher ist nicht vorgesehen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Laser ausschließlich im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nutzt.
(3) Die Laser dürfen ausschließlich am Tier und nicht am Menschen eingesetzt werden.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) RAYMOVE überlässt dem Kunden den bzw. die im Vertrag genannten Laser mietweise zum Gebrauch. Ein Kauf oder Eigentumserwerb ist nicht möglich und nicht vorgesehen. Die Bestimmungen der AGB über Kauf, Weiterveräußerung und Eigentumsübergang – insbesondere der Eigentumsvorbehalt in Abschnitt IX der AGB – finden auf das Mietverhältnis keine Anwendung.
(2) Zur Auswahl stehen die Geräte Vertex 1, Torus 7 und Quantum 24 – einzeln oder als Bundle. Der Kunde kann bis zu 3 Bundles sowie bis zu 5 Einzelgeräte je Lasertyp mieten (insgesamt höchstens 24 Laser).
§ 4 Vertragsschluss, Zuteilung, Lieferung und Stornierung
(1) Die Bestellung des Kunden über den Bestellprozess ist ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch RAYMOVE (z. B. per E-Mail) zustande. Für das Abo genügt die elektronische Form; einer eigenhändig unterschriebenen Auftragsbestätigung bedarf es nicht.
(2) Die Laser werden nach Reihenfolge des Bestelleingangs zugeteilt. Liefertermine sind unverbindlich, solange RAYMOVE sie nicht ausdrücklich (z. B. per E-Mail) bestätigt hat. Den voraussichtlichen Auslieferungszeitpunkt teilt RAYMOVE dem Kunden gesondert mit.
(3) Verzögerungen bei Produktion, Zuteilung oder Lieferung – insbesondere aus Gründen höherer Gewalt oder verzögerter Selbstbelieferung (vgl. Abschnitt IV der AGB) – berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatz, sofern RAYMOVE sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
(4) Die Lieferung erfolgt versandkostenfrei.
(5) Eine Stornierung der Bestellung nach Vertragsschluss ist nur mit schriftlicher Bestätigung durch RAYMOVE wirksam. Ergänzend gilt Abschnitt VII der AGB (Auftragsstornierung). Die Kaution wird in diesem Fall nach Abzug berechtigter Ansprüche von RAYMOVE erstattet.
§ 5 Laufzeit und Verlängerung
(1) Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Auslieferung.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform (z. B. E-Mail) gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 16).
§ 6 Mietpreis, Kaution und Zahlung
(1) Die monatliche Miete richtet sich nach dem gewählten Gerät bzw. Bundle gemäß der bei Bestellung angezeigten Preisübersicht.
(2) Die monatliche Miete wird erst ab Auslieferung des Lasers fällig und danach monatlich abgerechnet.
(3) Mit der Bestellung hinterlegt der Kunde eine Kaution von 400 Euro pro Gerät (ohne Umsatzsteuer). Die Kaution dient als Sicherheit. RAYMOVE ist berechtigt, fällige Forderungen aus dem Vertrag (z. B. offene Mieten, Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten) mit der Kaution zu verrechnen. Bei vertragsgemäßer Rückgabe wird die Kaution – abzüglich etwaiger berechtigter Forderungen – zurückerstattet.
(4) Sofort mit der Bestellung fällig sind die Kaution sowie – falls gewählt – der Laserschutzkurs.
(5) Die laufende Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Chargebee. Akzeptiert werden gängige Kreditkarten, PayPal und SEPA-Lastschrift. Der Kunde hinterlegt einmalig eine Zahlungsart, von der die monatliche Miete automatisch eingezogen wird, und sorgt für ausreichende Deckung. Abweichend von Abschnitt VI der AGB gilt für das Abo diese Zahlungsweise.
(6) Alle im Bestellprozess angezeigten Miet- und Kurspreise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Kaution wird ohne Umsatzsteuer berechnet.
§ 7 Zahlungsverzug
(1) Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist RAYMOVE berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (bei unternehmerischen Geschäften derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB) zu verlangen. Für jede notwendige Mahnung können Mahnkosten bis zu 15,00 Euro berechnet werden; tatsächlich anfallende Rücklastschriftkosten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(2) Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsmieten oder bei wiederholtem Zahlungsverzug kann RAYMOVE den Vertrag außerordentlich kündigen und die sofortige Rückgabe des Geräts verlangen.
(3) Gegen Forderungen von RAYMOVE kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 8 Eigentum und Nutzungsrecht
(1) Die Laser bleiben während der gesamten Vertragsdauer und darüber hinaus ausschließlich Eigentum von RAYMOVE. Der Kunde erhält lediglich ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht. Ein Eigentumsübergang findet zu keinem Zeitpunkt statt.
(2) Der Kunde darf die Geräte nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder Dritten zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung oder Zugriff Dritter weist der Kunde auf das Eigentum von RAYMOVE hin und informiert RAYMOVE unverzüglich; die Kosten der Abwehr trägt der Kunde.
(3) Der Kunde nimmt an den Geräten keine Veränderungen vor und entfernt oder verändert keine Kennzeichen, Seriennummern, Sicherheits- oder Warnhinweise.
§ 9 Pflichten des Kunden bei der Nutzung
(1) Der Kunde setzt die Laser nur bestimmungsgemäß, sorgfältig und entsprechend der Bedienungsanleitung ein.
(2) Der Kunde beachtet alle geltenden Vorschriften zum Laserschutz und zur Gerätesicherheit. Die Geräte sind Laser der Klasse 3B. Der Kunde stellt sicher, dass nur eingewiesene Personen die Geräte bedienen, geeignete Schutzausrüstung (insbesondere Laserschutzbrillen) verwendet wird und – soweit gesetzlich erforderlich – ein Laserschutzbeauftragter bestellt ist.
(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für den rechtmäßigen Einsatz in seiner Praxis sowie für alle Behandlungsentscheidungen. Die medizinische bzw. therapeutische Verantwortung gegenüber Tier und Tierbesitzer trägt ausschließlich der Kunde.
(4) Reparaturen, Wartungen oder Eingriffe durch Dritte sind ohne vorherige Zustimmung von RAYMOVE nicht gestattet.
(5) Der Kunde bewahrt die Geräte sicher auf und schützt sie vor Verlust, Diebstahl und Beschädigung. Eine Verbringung ins Ausland bedarf der vorherigen Zustimmung von RAYMOVE.
§ 10 Weitervermietung an Tierbesitzer
(1) Der Kunde darf die Laser an Tierbesitzer weitervermieten, um die Behandlung von deren Tieren zu ermöglichen.
(2) Der Kunde bleibt in diesem Fall RAYMOVE gegenüber voll verantwortlich – insbesondere für Zahlung, sichere Nutzung, Zustand und Rückgabe des Geräts. Er weist den Tierbesitzer in die sichere Anwendung ein und stellt die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben sicher.
(3) Zwischen RAYMOVE und dem Tierbesitzer entsteht kein Vertragsverhältnis. Eine Weitergabe an anderes Fachpersonal oder ein Weiterverkauf ist nicht gestattet.
§ 11 Laserschutzkurs
(1) Der Online-Laserschutzkurs ist optional und wird empfohlen. Er kostet einmalig 149 Euro pro Teilnehmer.
(2) Der Kurs entbindet den Kunden nicht von seiner Verantwortung für den sicheren und rechtmäßigen Betrieb der Geräte.
§ 12 Versicherung (optional)
(1) Der Kunde kann optional eine Versicherung hinzubuchen. Diese deckt im Wesentlichen Bruchschäden sowie den raschen Austausch bei technischen Defekten ab.
(2) Nicht abgedeckt sind insbesondere Verlust und Diebstahl (§ 14).
(3) Der genaue Leistungsumfang und der Preis der Versicherung werden im Bestellprozess angezeigt.
§ 13 Service, Wartung und periodische Überprüfung
(1) Steht eine periodische Überprüfung an, kommt RAYMOVE rechtzeitig auf den Kunden zu. Der Kunde übermittelt über das Serviceportal die Seriennummer und erhält für die Dauer der Überprüfung ein Leihgerät.
(2) Das Leihgerät bleibt Eigentum von RAYMOVE; diese Abobedingungen gelten für das Leihgerät entsprechend.
§ 14 Defekt, Beschädigung, Verlust und Diebstahl
(1) Mit gebuchter Versicherung: Für die Reparatur fällt keine Reparaturpauschale an. Für die Dauer der Reparatur stellt RAYMOVE ein Leihgerät zur Verfügung.
(2) Ohne Versicherung:
- a) Bei einem technischen Defekt, der nicht auf Fehlbedienung oder Verschulden des Kunden zurückzuführen ist, fallen keine Reparaturkosten an.
- b) Bei Bruch- oder Anwenderschäden wird eine Reparaturpauschale fällig: Vertex 1: 300 €, Torus 7: 400 €, Quantum 24: 500 €.
(3) Verlust und Diebstahl sind nicht durch die Versicherung gedeckt. In diesen Fällen trägt der Kunde den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Geräts. Dieser beträgt derzeit: Vertex 1: 4.500 Euro, Torus 7: 6.500 Euro, Quantum 24: 9.500 Euro (jeweils Nettobeträge zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Der Kunde meldet Verlust oder Diebstahl unverzüglich; bei Diebstahl erstattet er zusätzlich Anzeige bei der Polizei und übermittelt RAYMOVE eine Kopie.
(4) Schäden, Störungen und Verluste meldet der Kunde unverzüglich über das Serviceportal.
§ 15 Zustand, Gewährleistung und Haftung
(1) RAYMOVE übergibt die Geräte in funktionsfähigem Zustand. Der Kunde prüft das Gerät bei Erhalt und zeigt offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Werktagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung über das Serviceportal an. Ergänzend gilt das Reklamationsverfahren nach Abschnitt XI der AGB.
(2) RAYMOVE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RAYMOVE nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Insbesondere haftet RAYMOVE nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden Dritter sowie für Behandlungsergebnisse am Tier.
(5) Die Haftung nach zwingendem Recht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
§ 16 Außerordentliche Kündigung
RAYMOVE kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere wenn der Kunde
- a) mit mehr als zwei Monatsmieten in Verzug ist,
- b) die Geräte vertragswidrig nutzt oder Sicherheitsvorgaben erheblich verletzt,
- c) unrichtige Angaben zu seiner Berechtigung gemacht hat, oder
- d) zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren beantragt bzw. eröffnet wird.
§ 17 Rückgabe der Geräte
(1) Nach Vertragsende gibt der Kunde alle Geräte samt Zubehör vollständig, gereinigt und in vertragsgemäßem Zustand auf eigene Kosten zurück bzw. stellt sie nach Anweisung von RAYMOVE zur Abholung bereit.
(2) Gibt der Kunde die Geräte nicht rechtzeitig zurück, kann RAYMOVE für die Dauer der Vorenthaltung die vereinbarte Miete weiter verlangen sowie den entstehenden Schaden geltend machen.
(3) Die Kaution wird nach vollständiger und vertragsgemäßer Rückgabe abzüglich berechtigter Forderungen erstattet.
§ 18 Datenschutz
RAYMOVE verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften (insbesondere DSGVO). Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter raymove.com/datenschutz. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Chargebee nach dem Standard PCI-DSS; RAYMOVE speichert keine vollständigen Karten- oder Bankdaten.
§ 19 Änderung der Abobedingungen
RAYMOVE kann diese Abobedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und informiert den Kunden darüber in Textform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf weist RAYMOVE bei der Mitteilung gesondert hin. Bei fristgerechtem Widerspruch kann jede Partei zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Wiener Neustadt, Österreich.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Rohrfeldgasse 11, 2500 Baden, Österreich
Tel: +43-670-1922291·E-Mail: info@raymove.com
Firmenbuch-Nr.: FN 567158 g
Hinweis: Laseranwendungen mit Lasern der Klasse 3B sind wissenschaftlich aktuell noch nicht anerkannt und Teil komplementärer Anwendungen.
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